Rechtschreibung und Fremdwörter

Definitionen von „Ladeschein“ im Rechtschreibung und Fremdwörter

der La̱·de·schein <-(e)s, -e>

Beispiele aus dem Internet (nicht von der PONS Redaktion geprüft)

Deutsch
Der Absender kann vom Frachtführer nach Übernahme des Transportgutes die Unterzeichnung eines Ladescheins verlangen; es genügt die Unterzeichnung per Druck oder Faksimile-Stempel (Abs.
de.wikipedia.org
Der Ladeschein ist im Außenhandel ein Warenbegleitpapier.
de.wikipedia.org
Fehlt es an diesen, liegt kein wirksamer Ladeschein vor, da es an einem rechtswirksamen Begebungsvertrag fehlt.
de.wikipedia.org
Der Ladeschein ist gleichzeitig Empfangsbestätigung, Beförderungsversprechen, Warenwertpapier (Traditionspapier), Beweisurkunde über den Abschluss eines Frachtvertrages und Auslieferungsversprechen gegen Rückgabe des Originals.
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Nach Ankunft des Gutes an der Ablieferungsstelle ist der legitimierte Besitzer des Ladescheins berechtigt, vom Frachtführer die Ablieferung des Gutes zu verlangen (Abs.
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Danach sind die nicht in den Ladeschein aufgenommenen Bestimmungen des Frachtvertrags dem Empfänger gegenüber unwirksam.
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