Rechtschreibung und Fremdwörter

Definitionen von „Lizentiat“ im Rechtschreibung und Fremdwörter

der(die) Li·zen·ti·a̱t1(in), der(die) Li·zen·zi·a̱t (in) <-en, -en>

das Li·zen·ti·a̱t2, das Li·zen·zi·a̱t <-(e)s, -e> CH

Beispiele aus dem Internet (nicht von der PONS Redaktion geprüft)

Deutsch
1543 verließ er die Universität als Lizentiat der Jurisprudenz, arbeitete dann jedoch zeitlebens nur in bescheidenem Maße, zumeist im Familien- und Verwandtenkreis, als Advokat.
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Dort erhielt er noch im selben Jahr das Lizentiat und den Magister der Philosophie, drei Jahre später sollte er die theologischen Grade erreichen.
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1602 wurde er Baccalaureus im Fach Theologie, 1604 zum Lizentiat und 1609 zum Doktor der Theologie promoviert.
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1897 schloss er seine Studien mit dem Lizentiat ab.
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Zudem beschäftigte er sich mit der scholastischen Theologie, erwarb das Lizentiat der Theologie und ließ sich zum Priester weihen, beides 1493.
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1908 absolvierte er das Kandidatenexamen, 1912 wurde er Lizentiat und 1913 erlangte er den Doktortitel.
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1972 mit einem Lizentiat und 1976 mit einer Dissertation ab.
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Ein Lizenziat (auch Lizentiat; von lateinischen abgeleitet, abgekürzt) ist der Inhaber einer akademischen (Erlaubnis zu lehren).
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1984 beendete er sein Studium mit dem Lizentiat (lic.
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Zudem erlangte er in diesem Jahr das Lizentiat der Theologie.
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